Einreise nach Deutschland
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Einreise nach Deutschland:
Bürger der Europäischen Union (EU)
EU-Bürger benötigen zur Einreise nach Deutschland nur einen gültigen Personalausweis. Mitglieder der EU sind:
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Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern (der griechische Teil).
Bürger aus Ländern ohne Visumspflicht
Bürger
aus allen nicht-EU-Staaten benötigen ein Visum für
die Einreise nach
Deutschland.
Lediglich für Aufenthalte von bis zu drei Monaten
pro Halbjahr
benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für
die die EU die
Visumspflicht aufgehoben hat.
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Andorra, Argentinien, Australien, Bermuda, Bolivien, Brasilien, Brunai, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Island, Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Liechtenstein, Macao, Malaysien, Mexico, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, San Marino, Schweiz, Singapur, Süd-Korea, Südafrika, Uruguay, USA, Venezuela.
Bürger aus Ländern mit Visumspflicht
Staatsangehörige aller anderen Ländern müssen grundsätzlich das Visum vor der Einreise nach Deutschland beantragen, auch wenn der Aufenthalt kürzer als drei Monate ist (siehe auch Auswärtiges Amt in Berlin). Für Aufenthalte über drei Monaten sind alle Ausländer grundsätzlich visumspflichtig.
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Das Visum muss immer vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Es bedarf ebenfalls der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Ausgenommen sind Angehörige der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz, Australien, Israel, Japan, Süd-Korea, Kanada, Neuseeland und der USA, die die Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise bei der Ausländerbehörde einholen können.
Antrag auf Ausstellung eines Visums
Der Visumsantrag ist grundsätzlich vom Antragsteller persönlich bei der Auslandsvertretung an seinem Wohnort mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.
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Antragsteller sollten sich möglich frühzeitig
mit der jeweiligen Deutschen Botschaft im Heimatland in Verbindung setzen und sich nach den örtlichen Besonderheiten in bezug auf die Modalitäten erkundigen.
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu vier Monaten zu rechnen.
Spracherwerbs-Visum
Das Spracherwerbs-Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Es bedarf ebenfalls der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland.
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Ausgenommen sind Angehörige der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz, Australien, Israel, Japan, Süd-Korea, Kanada, Neuseeland und der USA, die die Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise bei der Ausländerbehörde einholen können.
Zur Beantragung eines Spracherwerbsvisums melden Sie sich bitte zu einem unserer Sprachkurse: Intensivkurs A, B, C oder D an. Nachdem die Sprachschule DIE NEUE SCHULE die Anmeldung und die Anzahlung (siehe Teilnahmebedingungen) erhalten hat, erhält der Teilnehmer die offizielle Anmeldebestätigung (Zulassung zum Sprachkurs) für den Visumsantrag. Dieses Dokument muss der Botschaft bei der Antragstellung im Original vorliegen. Weiterhin muss der Antragsteller nachweisen, dass sein Aufenthalt in Deutschland finanziell abgesichert ist.
Er darf für seinen Besuch keine öffentlichen Mittel in Anspruch nehmen. Kann er die Sprachreise und den Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann sich auch ein in Deutschland wohnhafter Gastgeber verpflichten, für alle aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten aufzukommen.
Zuständig für die Aufnahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 82 ff. AuslG ist die deutsche Ausländerbehörde am Wohnort des Einladenden.
Krankenversicherung
Unsere Sprachschule DIE NEUE SCHULE kooperiert mit Care Concept, die mit Care College und Care College Plus spezielle Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen für Sprachschüler und Studenten aus dem Ausland sehr preiswert anbieten.
Care Concept AG ( www.care-concept.de )
Die Versicherungen können online oder direkt in der Sprachschule gebucht werden.
