Ihr Sprachvisum in Berlin
Wenn Sie Deutschkurse in Berlin absolvieren möchten, finden Sie hier allgemeine Informationen zur Einreise nach Deutschland:
Bürger/innen der Europäischen Union (EU)
EU-Bürger/innen benötigen zur Einreise nach Deutschland nur einen gültigen Personalausweis. Mitglieder der EU sind:
Bürger/innen aus Ländern ohne Visumspflicht
Bürger/innen aus allen nicht-EU-Staaten benötigen ein Visum für die Einreise nach Deutschland. Lediglich für Aufenthalte von bis zu drei Monaten pro Halbjahr benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die EU die Visumspflicht aufgehoben hat. Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes sehen Sie, ob die Visumspflicht für Ihr Land besteht oder nicht.
Bürger/innen aus Ländern mit Visumspflicht
Staatsangehörige aller anderen Länder müssen grundsätzlich das Visum vor der Einreise nach Deutschland beantragen, auch wenn der Aufenthalt kürzer als drei Monate ist (siehe auch Auswärtiges Amt in Berlin). Für Aufenthalte über drei Monaten sind alle Ausländer grundsätzlich visumspflichtig.
Antrag auf Ausstellung eines Visums
Der Visumsantrag ist grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung an Ihrem Wohnort mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Die deutschen Auslandsvertretungen informieren auf ihren Webseiten umfassend über das Antragsverfahren und die einzureichenden Unterlagen. Wir empfehlen, sich möglichst frühzeitig mit der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland in Verbindung zu setzen und sich nach den örtlichen Besonderheiten in Bezug auf die Modalitäten und die Bearbeitungsdauer des Visumsantrags zu erkundigen. In vielen Ländern ist mit einer Bearbeitungsdauer von zwei bis vier Monaten zu rechnen.
Spracherwerbs-Visum
Bei einem längerfristigen Aufenthalt in Deutschland von mehr als drei Monaten beantragen Sie ein so genanntes nationales Visum. Dieses Visum ist immer an einen Aufenthaltszweck gebunden. Ein Sprachkurs ist ein möglicher Aufenthaltszweck. Das Spracherwerbs-Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Es bedarf ebenfalls der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland.
Krankenversicherung
Unsere Sprachschule DIE NEUE SCHULE kooperiert mit Care Concept, die spezielle Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen für Sprachschüler/innen und Studierende aus dem Ausland preiswert anbieten. Die Versicherungen können unter dem folgenden Link direkt gebucht werden.
Care Concept AG ( www.care-concept.de )