Italienischkurse als Bildungsurlaub
Der Bildungsurlaub ist eine Freistellung von der Arbeit, um sich beruflich oder politisch weiterzubilden. Arbeiternehmer/innen haben mit den Gesetzen zum Bildungsurlaub das Recht, eine Weiterbildungsveranstaltung zu besuchen, ohne dass diese Tage auf den Erholungsurlaub angerechnet werden.
Die jeweiligen Bestimmungen zum Bildungsurlaub werden von den einzelnen Bundesländern gestaltet. Welches Bildungsurlaubsgesetz für Sie zur Anwendung kommt, ist abhängig vom Sitz Ihres Arbeitgebers.
Unsere Sprachschule hat für alle Sprachen anerkannte Seminare.
Bei unseren Italienischkursen ist der Intensivkurs in folgenden Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt:
- Berlin
- Brandenburg
- Hessen
Und so melden Sie sich für Ihren Italienischkurs als Bildungsurlaub an:
Melden Sie sich online oder im Büro unserer Schule für einen Intensivkurs an. Im Anmeldeformular geben Sie an, dass Sie den Kurs als Bildungsurlaub buchen. Sie erhalten von unserer Sprachschule zusammen mit unserer regulären Anmeldebestätigung eine Anmeldebestätigung zum Bildungsurlaub. Dieses Dokument leiten Sie Ihrem Arbeitgeber weiter. Damit beantragen Sie den Bildungsurlaub. Laut Bildungsurlaubsgesetz sollten Sie den Bildungsurlaub sechs Wochen vor Kursbeginn beim Arbeitgeber beantragen. Ihr Arbeitgeber muss bis zwei Wochen vor dem Kursbeginn darüber entscheiden, ob er dem Bildungsurlaub stattgibt. Deshalb haben Sie an unserer Sprachschule die Möglichkeit, im Fall einer Ablehnung des Bildungsurlaubs bis zwei Wochen vor Beginn kostenfrei zu stornieren. Am Ende Ihres Italienischkurses erhalten Sie von uns ein Zertifikat, das Ihre Teilnahme am Bildungsurlaub gegenüber Ihrem Arbeitsgeber bestätigt. Haben Sie noch Fragen? Unsere kompetenten Kolleginnen im Schulbüro helfen Ihnen gern weiter. Umfangreiche Informationen und die jeweiligen Gesetze der Bundesländer finden Sie auf der Seite bildungsurlaub.de.
Keine Fragen mehr? Hier können Sie sich für Ihren Bildungsurlaub anmelden:
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!